Die Tätigkeit als Wirtschaftsmediator/in ist sehr komplex. Sie erfordert:
- ein hohes Maß an Integrität, Reflexions- und Konfliktfähigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit
- die Fähigkeit, sich als Person ganz dem Ziel des Verfahrens zu verpflichten
- eigene Macht- und Wirkungsansprüche zugunsten der Selbstverantwortung der Beteiligten zurückzustellen
- die Orientierung an den Richtlinien und Qualitätsstandards des BMWA
- Die Verknüpfung der verschiedenen Fachrichtungen soll die Vielseitigkeit der Ausbildung gewährleisten. Neben den theoretischen, wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen legt die Ausbildung deshalb besonderen Wert auf die persönliche Entwicklung der Ausbildungskandidaten/ der Ausbildungskandidatinnen.
- Daneben soll die Ausbildung im Einklang von Theorie und Praxis dazu befähigen, selbständig Wirtschaftsmediationsverfahren zu organisieren und zu leiten.
Folgende Lernziele stehen im Mittelpunkt der Ausbildung:
- die Entwicklung der Fähigkeit, Konflikte zu erkennen, zu analysieren und deren Klärung sinnvoll zu strukturieren
- die Schaffung des eigenen Selbstverständnisses als Wirtschaftsmediator/in
- die Umsetzung der Prinzipien der Wirtschaftsmediation
- die situativ angemessene Anwendung der Methoden der Wirtschaftsmediation
Mit Hilfe von Wirtschaftsmediation werden die Konfliktparteien angeleitet, eigenständig tragfähige außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Wirtschaftsmediation fördert die Kooperationsbereitschaft und baut ein wachsendes Verständnis der Konfliktparteien füreinander auf und ermöglicht die Wiederherstellung bzw. die Erhaltung einer gemeinsamen Basis. Sie bietet Möglichkeiten, zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten im Hier und Jetzt mit der „win-win-Strategie“ zu erarbeiten.
In der Wirtschaftsmediation
geht es in den meisten Fällen darum, Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu stellen. So kann es etwa im Interesse beider Konfliktpartner liegen, ein Arbeitsverhältnis trotz derzeit bestehender Schwierigkeiten aufrechtzuerhalten oder eine neue Form der Zusammenarbeit zu finden. Der Kampf um Sieg oder Niederlage kann dann durch ein Streben nach Ausgewogenheit der Interessen abgelöst werden. Untersuchungen haben ergeben, dass Personen, die selbst Mediation mitgemacht haben, zu 75% mit dem Ergebnis zufrieden sind - weit mehr, als bei gerichtlichen Entscheidungen. Im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil kommt nicht jede Mediation zu einem Ergebnis im Sinne einer völligen Lösung oder Entscheidung der Konfliktsituation, doch wenn es ein solches Ergebnis gibt, hat dieses wesentlich mehr Bestand als ein Richterspruch. Streitformen und Ergebnisse, bei denen beide Konfliktpartner ihr Gesicht wahren können, wirken sich auch günstig auf die Beziehung zwischen ihnen aus, sofern eine solche auch nach dem Ende des Streites besteht (Nachbarn, getrennte Ehepartner, Vertragspartner, Arbeitgeber-Arbeitnehmer, Geschäftspartner (Lieferant/Kunde).
Falldokumentation, schriftliche Abschlussarbeit und mündliches Kolloquium
Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist die Unterrichtsanwesenheit von mind. 65% (Ausnahmefälle nur in Einzelfällen nach Absprache mit Job-Campus School) sowie Abgabe einer Falldokumentation (siehe unten), welche mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden muss.
Zur Zertifizierung durch den Prüfungsausschuss der Job-Campus School ist Voraussetzung, folgende 3 Module mit mindestens „ausreichend“ zu absolvieren.
Falldokumentation
Im Rahmen der Zertifizierung ist auch eine Dokumentation von einem echten Mediations-Fall zu erstellen. Dieser Fall muss in Bezug auf die Konfliktbeteiligten, den Konfliktgegenstand, die wesentlichen Ereignisse des Ablaufs sowie das Mediationsergebnis vollständig aufbereitet sein und muss mit einer Vereinbarung geendet haben.
a) Formalien: Mindestens 20 Seiten, maximal 28 Seiten Text, 1/3 Rand, 1,5-zeilig, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Kopf- und Fußzeilen
b) Inhaltlich: Eigenständige, reflektierte Befassung mit einem oder mehreren Aspekten der Mediation oder ihren Bezügen zu Konfliktfeldern in Wirtschaft und Arbeitswelt, selbstkritische Stellungnahme zu den angewandten Interventionen und Methoden sowie einer Kurzdarstellung, warum dieses Thema gewählt wurde und ein Fazit
schriftliche Abschlussarbeit
Die schriftliche Leistungsfeststellung umfasst eine Dauer von ca. 90 Minuten und findet in den Räumlichkeiten der IHK-Lübeck statt.
mündliches Kolloquium
Das mündliche Kolloquium findet vor einem Prüfungsausschuss mit 5 Mitgliedern in 2er oder 3er Gruppen statt und hat eine Mindestdauer von 60-90 Minuten. Inhalte können sein: Lösung eines Konfliktes im Rollenspiel, Stellungnahme zu einem präsentierten Mediationsverfahren, Einzelfragestellung zum gelernten Stoff usw.
Das mündliche Kolloquium findet ebenfalls in den Räumlichkeiten der IHK Lübeck statt.
Die Ausbildung ist zum großen Teil eng angelehnt an die Standards des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e. V.